Mittwoch, 28. April 2010

Zahnarzt Herne und Bochum antwortet: Bonus- und Festzuschuss bei Zahnersatz


Kriterien für die Auswahl des Zahnersatzes:
Die Zahnersatz-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind für den Patienten unverständlich formuliert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung.
Diese Regelversorgung orientiert sich an dem jeweiligen Befund. Die Versorgungsform- z.B. festsitzend oder herausnehmbar- ist für den jeweiligen Befund gesetzlich vorgeschrieben.

Festzuschussregelung:
Diese gilt ausschließlich für die gesetzlichen Kassen. Seit 2005 erhält jeder gesetzlich Versicherte bei der Zahnersatzversorgung befundorientierte Festzuschüsse. Durch die Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Zuschuss, wenn eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann.
Eine bessere oder schönere Versorgung, wie z.B. ein Implantat, ist möglich. Die Differenz der Kosten zur Regelversorgung  muss der Patienten privat zuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur den Anteil zur Regelversorgung, nicht die tatsächlichen Versorgung.

Regelversorgung:
So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" bezeichnet wird.

Heil- und Kostenplan:
Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung beginnt, muss ein Heil- und Kostenplan für den Patienten erstellt werden. Inhalt dieses Plans ist der Befund, die Regelversorgung und gegebenenfalls die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz mit den Kosten.

Bonusregelung:
Die gesetzlich Krankenkassen bezahlen den Versicherten 50 % der Kosten einer Regelversorgung. Für  Patienten, die bei ihrem Zahnarzt in den letzten 5 Jahren einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung haben durchführen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent.
Derjenige, der die Zahnvorsorge für die letzten 10 Jahre nachweisen kann, erhält sogar einen um 15% höheren Festzuschuss!

Härtefallregelung:
Patienten unter einer bestimmten Einkommensgrenze bekommen den doppelten Festzuschuss.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234-533044),
oder auf folgenden Internet-Sites:





 
UNSERE WEBSEITEN SIND:












 
Zurück zur Startseite: http://zahnarzt-herne.blogspot.com/

Mittwoch, 21. April 2010

Zahnarzt Bochum und Herne: Beamte sparen in der Implantologie

Am 30. November 2009 ist eine wichtige Änderung der Beihilfeordnung des Landes NRW (GV.NRW. Nr. 31 S. 602) veröffentlicht worden.
Zwei wichtige Änderung in der Erweiterung der Beihilfe sind für den Verbeamteten des Bundeslandes NRW relevant:

1. im zahnlosen Kiefer, wird neuerdings im Ober- und Unterkiefer auf zwei Implantate, sowie zum implantatgetragenen Zahnersatz Beihilfe gewährt. Die frühere Regelung sah nur Beihilfe in Unterkiefer bei Knochenschwund vor.

2. bei einem fehlendem Zahn der so genannten Einzelzahnlücke ist das Implantat und die Krone behilftfähig, soweit nicht beide Nachbarzähne überkront sind.
Also schließt eine Krone neben der Zahnlücke die Beihilfe zum Implantat nicht aus.

Eine amtsärztliche Begutachtung ist bei Vorliegen dieser beiden Indikationen nicht vorgesehen.
Durch die Erweiterung der Beihilfe kann der Beamte mit einer dieser Indikationen Geld sparen, da der Dienstherr mehr als früher zahlt.

http://zahndoc-leugner.de/ empfiehlt bei der Planung von Implantaten und Zahnersatz die Beihilfefähigkeit und deren Höhe zu prüfen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch ( Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten:

http://zahndoc-leugner.de/

http://zahnarzt-herne.info/

UNSERE WEBSEITEN SIND:

Zahnarzt- Bochum- Herne antwortet: Hoffnung in der Parodontitistherapie


Erste Ergebnisse  eines neuen Medikamentes zur nicht-chirurgische Therapie von chronischer und aggressiver Parodontitis sind sehr erfolgversprechend. Durch eine großen klinischen Studie soll jetzt die Wirksamkeit unter Praxisbedingungen bewertet werden.


Heraeus Kulzer, Hanau hat das neue Medikament- Ligosan® Slow Release- entwickelt. Es handelt sich um ein lokales Antibiotikum, dass nach Taschenreinigung in die Zahnfleischtasche eingespritzt wird. Laut Herstellerangabe werden auch bei Taschentiefen von 5 mm bessere Ergebnisse nach nicht-chirurgischer Therapie erzielt als ohne Medikament.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch ( Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten:

http://zahndoc-leugner.de/

http://implantate-blogspot.de/

UNSERE WEBSEITEN SIND:


Zurück zur Startseite: http://zahnarzt-bochum.blogspot.com/