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Mittwoch, 28. April 2010

Zahnarzt Herne und Bochum antwortet: Bonus- und Festzuschuss bei Zahnersatz


Kriterien für die Auswahl des Zahnersatzes:
Die Zahnersatz-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind für den Patienten unverständlich formuliert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung.
Diese Regelversorgung orientiert sich an dem jeweiligen Befund. Die Versorgungsform- z.B. festsitzend oder herausnehmbar- ist für den jeweiligen Befund gesetzlich vorgeschrieben.

Festzuschussregelung:
Diese gilt ausschließlich für die gesetzlichen Kassen. Seit 2005 erhält jeder gesetzlich Versicherte bei der Zahnersatzversorgung befundorientierte Festzuschüsse. Durch die Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Zuschuss, wenn eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann.
Eine bessere oder schönere Versorgung, wie z.B. ein Implantat, ist möglich. Die Differenz der Kosten zur Regelversorgung  muss der Patienten privat zuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur den Anteil zur Regelversorgung, nicht die tatsächlichen Versorgung.

Regelversorgung:
So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" bezeichnet wird.

Heil- und Kostenplan:
Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung beginnt, muss ein Heil- und Kostenplan für den Patienten erstellt werden. Inhalt dieses Plans ist der Befund, die Regelversorgung und gegebenenfalls die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz mit den Kosten.

Bonusregelung:
Die gesetzlich Krankenkassen bezahlen den Versicherten 50 % der Kosten einer Regelversorgung. Für  Patienten, die bei ihrem Zahnarzt in den letzten 5 Jahren einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung haben durchführen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent.
Derjenige, der die Zahnvorsorge für die letzten 10 Jahre nachweisen kann, erhält sogar einen um 15% höheren Festzuschuss!

Härtefallregelung:
Patienten unter einer bestimmten Einkommensgrenze bekommen den doppelten Festzuschuss.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234-533044),
oder auf folgenden Internet-Sites:





 
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