Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Alte Chipkarten sind ab sofort nicht mehr gültig!
Wichtige News für alle gesetzlich Krankenversicherten:
Ab sofort sind die alten Krankenversichertenkarten ohne Lichtbild ungültig! Das gilt natürlich auch für den Besuch bei Ihrem Zahnarzt! Gesetzlich krankenversicherte Patienten können ab dem 01. Januar 2015 Ihren Zahnarzt nur noch mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufsuchen.
Die meisten Patienten, die gesetzlich versichert sind, haben bereits die neue, elektronische Gesundheitskarte (inklusive Lichtbild). Sollten Sie zu dem Personenkreis gehören, der noch keine neue Gesundheitskarte besitzt, dann raten wir Ihnen dringend, sich schnellstmöglich an Ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden!
Wichtig:
Die alten Karten gelten ab sofort nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist!
Gesetzlich krankenversicherte Patienten, die uns ab 2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können, müssen ihre Behandlung dann leider privat bezahlen. Sie haben jedoch ca. 10 Tage Zeit, eine gültige Versichertenkarte oder einen sonstigen Versichertennachweis bei uns in der Praxis nachzureichen.
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zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas Leugner
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