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Mittwoch, 17. Dezember 2014

Zahnärzte Herne informiert: Bonus sichern! Noch schnell den Stempel holen! www.zahndoc-leugner.de

Jetzt noch schnell den Bonus sichern!


Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben und führen! Das gilt natürlich ebenso für die mitversicherten Familienangehörigen.

Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.

Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber leider nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil läßt sich sehr deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %.

Verschenken Sie kein Geld!
Wir haben für Sie zwischen den Jahren geöffnet!

Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte:

Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft enorm beim Geldsparen!

Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung!

Machen Sie jetzt noch kurz vor Jahresende einen Termin in unserer Praxisgemeinschaft!



Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung
Zahnarztzentrum Bochum
zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum
Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 


Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Zahnarzt Bochum

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Zahnärzte Herne: Noch schnell den Stempel holen fürs Bonusheft!, www.zahndoc-leugner.de


Jetzt noch schnell den Bonus sichern!

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben und führen! Das gilt natürlich ebenso für die mitversicherten Familienangehörigen.
Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.
Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber leider nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil läßt sich sehr deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %.

Verschenken Sie kein Geld!
Wir haben für Sie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet.

Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte:
Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft enorm beim Geldsparen!

Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung! Machen Sie jetzt noch kurz vor
Jahresende einen Termin in unserer Praxis!

Ihre Zahnärzte für Herne und Umgebung:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Zahnarztpraxis, Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Wir wünschen Ihnen FROHE FESTTAGE!


 

Wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen ein wunderbares, entspanntes und vor allem  zahngesundes Weihnachtsfest.

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Unsere Internetseiten:

Donnerstag, 24. November 2011

Zahnärzte Herne rät: Jetzt noch schnell den Bonus sichern! www.zahndoc-leugner.de


Stempel holen, Bonus sichern

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben und führen! Das gilt natürlich ebenso für die mitversicherten Familienangehörigen.


Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.

Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber leider nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil läßt sich sehr deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %.

Bitte verschenken Sie kein Geld!

Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft enorm beim Geldsparen!

Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung! Machen Sie jetzt noch kurz vor
Jahresende einen Termin in unserer Praxis!


Für weitere Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Herne und Bochum
Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner
Ihre Wohlfühlpraxis, Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Dienstag, 14. Dezember 2010

Zahnärzte Herne informieren: "Jetzt noch den Stempel für`s Bonusheft sichern!"


Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, sollten ein Bonusheft haben.

Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst.
Dieser Eigenanteil läßt sich deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %. 

Wichtig:

Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.

Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte:

- Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen.

Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung!

Machen Sie jetzt noch kurz vor Jahresende einen Termin in unserer Praxis!

Verschenken Sie kein Geld!

Ihr Zahnarzt-Praxis-Team Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Tel: 0234- 533044,
oder auch auf unseren Internetseiten:


http://www.hernezahnarzt.de/

Mittwoch, 28. April 2010

Zahnarzt Herne und Bochum antwortet: Bonus- und Festzuschuss bei Zahnersatz


Kriterien für die Auswahl des Zahnersatzes:
Die Zahnersatz-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind für den Patienten unverständlich formuliert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung.
Diese Regelversorgung orientiert sich an dem jeweiligen Befund. Die Versorgungsform- z.B. festsitzend oder herausnehmbar- ist für den jeweiligen Befund gesetzlich vorgeschrieben.

Festzuschussregelung:
Diese gilt ausschließlich für die gesetzlichen Kassen. Seit 2005 erhält jeder gesetzlich Versicherte bei der Zahnersatzversorgung befundorientierte Festzuschüsse. Durch die Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Zuschuss, wenn eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann.
Eine bessere oder schönere Versorgung, wie z.B. ein Implantat, ist möglich. Die Differenz der Kosten zur Regelversorgung  muss der Patienten privat zuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur den Anteil zur Regelversorgung, nicht die tatsächlichen Versorgung.

Regelversorgung:
So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" bezeichnet wird.

Heil- und Kostenplan:
Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung beginnt, muss ein Heil- und Kostenplan für den Patienten erstellt werden. Inhalt dieses Plans ist der Befund, die Regelversorgung und gegebenenfalls die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz mit den Kosten.

Bonusregelung:
Die gesetzlich Krankenkassen bezahlen den Versicherten 50 % der Kosten einer Regelversorgung. Für  Patienten, die bei ihrem Zahnarzt in den letzten 5 Jahren einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung haben durchführen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent.
Derjenige, der die Zahnvorsorge für die letzten 10 Jahre nachweisen kann, erhält sogar einen um 15% höheren Festzuschuss!

Härtefallregelung:
Patienten unter einer bestimmten Einkommensgrenze bekommen den doppelten Festzuschuss.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234-533044),
oder auf folgenden Internet-Sites:





 
UNSERE WEBSEITEN SIND:












 
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