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Dienstag, 5. Juni 2012

Zahnärzte Herne: Öffnungszeiten, Sprechstunde und Notfallnummer, www.zahndoc-leugner.de


Unsere Öffnungszeiten und Sprechstunden
und was ist zu tun, im zahnärztlichen Notfall?


Implantologie, Parodontologie, digitales Röntgen, CMD, Smile Design, Prophylaxe, ästhetische Zahnheilkunde, Kinderzahnarzt, Laser-Therapie, usw. ... Bei uns sind Sie immer richtig!

Unsere Zahnarztpraxis an der Herner Stadtgrenze ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Mittwoch: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Freitag: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Die telefonische Erreichbarkeit ist zu diesen Zeiten ebenfalls gegeben.
Praxis-Telefon: 0234.533044

Im Notfall ist allerdings immer der zahnärztliche Notdienst zuständig.
Für Herne wählen Sie bitte: 02323.56400
Diese Nummer, bitte nur in wirklich dringenden Fällen wählen.

Ihr Praxisteam

Ihre Zahnärzte für Herne und Umgebung:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Ihre Zahnarztpraxis, Herner Straße 367, 44807 Bochum

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 


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Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Herne und Bochum
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 

Unsere Internetseiten:

Mittwoch, 17. Februar 2010

Zahnarzt Herne antwortet: Kosten für Implantate für Beihilfepatienten

Beamte haben bei einer Zahnimplantationsbehandlung ein Recht auf Beihilfe. Die Beihilfevorschriften für Bund und Länder sind unterschiedlich. Bedienstete des Bundes haben im Vergleich sehr gute gesundheitliche Rahmenbedingungen. Beihilfevorschriften für Bundesbeamte Bundesbeamtete erhalten a. eine 70 % Erstattung des zahnärztlichen Honorars & b. eine 60 % Zuzahlung zu den Material- und Laborkosten als Beihilfe, bei folgenden Indikationen: 1) Einzelzahnlücken mit intakten Nachbarzähnen ohne Überkronungsbedarf. Voraussetzung ist, dass nur ein Zahn fehlt. Dieser wird dann, durch ein Implantat mit Zahnkrone ersetzt. Die Nachbarzähne müssen frei von Karies, jedoch nicht frei von Füllungen sein. 2) Im Fall von Freiendlücken, wenn mindestens die Zähne 7 und 8 fehlen. Das heißt also, es muß mindestens der Weißheitszahn und der letzte Backenzahn fehlen. 3) Um jede Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer zu fixieren, sind 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Bis zu 4 Implantate werden mit medizinischer Begründung gewährt. Beihilfevorschriften des Landes Nordrheinwestfalen Die Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung NRW (BVO) (RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.12.2005 - B 3100-0.13.15-IV A 4 -) sind mit Runderlass des Finanzministeriums vom 06.07.2005 geändert worden. Bei folgenden Ausnahmeindikationen wird das Land in der Regel 70% des zahnärztlichen Honorars erstatten, und die Material- und Laborkosten mit 60 % vergüten: 1) Unfälle, 2) bei dauerhafter Mundtrockenheit, insbesondere im Rahmen einer Strahlentherapie bei Tumorbehandlung, 3) bei genetisch bedingter Nichtanlage von Zähnen, wenn weniger als 8 Zähne pro Kiefer vorhanden sind, 4) bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen in Mund- und Gesichtsbereich, wie z. B. Spastiken, 5) im Falle von starken Kieferkammabbau im zahnlosen Unterkiefer (Landesbeamte für Bundesbeamte bestehen andere Regelungen.) In den anderen Fällen zahlt die Beihilfe einen Zuschuss auf die ersten 3 Zähne von 450 Euro.Jeder weitere Zahn wird mit 250 Euro vergütet. Achtung, es werden die zu ersetzenden Zähne bezuschusst, nicht die Anzahl der Implantate. Wodurch oft ein höherer Zuschuss ausgelöst wird. Pro Patient beträgt der maximale Zuschuss 3.200,00 Euro für die 10 beihilfefähigen Zähne. Schon vorhandene Implantate zählen mit. Bei Reparaturen sind je ersetzten Zahn max. 250 € als beihilfefähig anzuerkennen. In jedem Fall ist ein vollständiger Befund- und Behandlungsplan beizufügen. 


Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten: 





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