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Mittwoch, 17. April 2019

Zahnarzt Herne: Gruß aus Neuseeland


Dieser nette Gruß erreichte uns von einer

Patientin aus Neuseeland:

Zahnarztzentrum Bochum
Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung:
Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner
Ihr Zahnarztzentrum Bochum, Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 


Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Zahnarzt Bochum

Donnerstag, 31. März 2011

Zahnärzte Herne informiert: Strahlenschutz / Dental-Laser, www.zahndoc-leugner.de



Dr. Günter Leugner im Unterricht

Die Sicherheit steht immer an erster Stelle

Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner

Als moderne Zahnarztpraxis im Ruhrgebiet ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass bei uns in verschiedensten Behandlungs-Bereichen natürlich auch der DENTAL-LASER Verwendung findet. Laserunterstützte Parodontitis-Behandlungen, schmerzfreies "Bohren", ästhetische Zahnfleischbehandlungen, etc., sind nur einige, der vielen Einsatzmöglichkeiten bei der, die hochmoderne Dental-Laser-Technologie in unserer Praxis zum Einsatz kommt.

Ein medizinischer Laser ist kein Kinderspielzeug; Deshalb steht bei uns auch immer die Sicherheit für den Patienten und unser Personal bei jeder Laser-Behandlung an erster Stelle.
Neue EU-Gesetze machten es jetzt erforderlich, das unser Laserschutzbeauftragte (in unserem Falle Dr. Günter Leugner) einen Strahlenschutzkurs belegen mußte.
Es wurden unter anderem neue Unfallverhütungsvorschriften und aktuelle Schutzmaßnahmen vermittelt. Der Kursus fand am 25. und 26. März in Essen in der renomierten Akademie "Haus der Technik" statt.

Haus der Technik in Essen
Die Prüfung wurde von unserem Laserschutzbeauftragten natürlich bestanden! 

Kontaktieren Sie uns bitte in unserer Zahnarzt-Praxis unweit der Herner Stadtgrenze, wenn Sie weitere Informationen zum Thema benötigen.
Telefon: 0234-533044, E-mail: kontakt@zahnarzt-bochum.de

 





Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Dienstag, 9. November 2010

Zahnärzte Herne informiert: Die Entstehung von Karies


Wie entsteht eigentlich Karies?

In der Bevölkerung hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass eine Karieserkrankung einfach nur erblich bedingt und somit unvermeidlich sei. Dem ist nicht so!

Karies wird von Bakterien verursacht!

Erblich ist nur allein eine gewisse Bereitschaft (Disposition) Karies zu bekommen. Dieser Bereitschaft kann aber sehr gut entgegengewirkt werden, indem Sie sich bewußt und gesund ernähren und zu einer gründlichen, und vor allem regelmäßigen Zahn- und Mundpflege bereit sind.
Unsere Mundhöhle ist zum Zeitpunkt unserer Geburt noch steril. Bildet sich dann die sogenannte Mundflora aus, bedeutet das, dass sich im Laufe der Zeit zu den guten Bakterien in unserem Mund auch ein paar schädliche "Gesellen" bei uns einnisten.
Früher oder später findet sich dort dann auch das kariesverursachende Bakterium Streptococcus mutans.

Bakterien allein führen aber noch nicht zu der gefürchteten Karies. Sie brauchen noch einen Nährboden um sich ausbreiten zu können. Dieser Nährboden heißt: Zahnbelag. Ein Gemisch aus Zellen, Nahrungsresten und Sekreten, das wir auch unter dem bekannten Namen Plaque kennen. Kommen dann noch kohlenhydratreiche Nahrung und/oder zuckerhaltige Getränke dazu, dann lagert sich ein Teil dieses Belages richtiggehend ein.
Wird der Zucker im Mund verwertet werden Säuren produziert, die dem Zahnschmelz wichtige Mineralien entziehen. Auf lange Sicht verursacht das ganze dann die KARIES.

Unser Speichel übt übrigens eine natürliche Schutzfunktion aus. Er kann die genannten Säuren größtenteils neutralisieren. Der Speichel erreicht jedoch nicht immer alle Bereiche im Mund. Problematisch kann es z.B. in den Vertiefungen der Backenzähne (Fissuren) werden. Aber auch der Zahnfleischrand und die oftmals zu engen Zahnzwischenräume sind hier zu nennen. Schenken Sie bitte deshalb diesen besonderen Stellen immer eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Ihrer täglichen Zahnpflege!

Ihr freundliches und kompetentes Zahndoc-Leugner-Team an der Bochum/Herner-Stadtgrenze.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Ihr Zahnarztzentrum Bochum
Telefon: 0234-53 30 44

Oder besuchen Sie uns im Internet:

http://www.zahndoc-leugner.de/

Sonntag, 20. Juni 2010

Zahnärzte in Herne und Bochum: Mit dem Laser beim Bleaching schonend und sicher strahlend weiße Zähne


Die durch einen Laser unterstützte Zahnaufhellung ist eine effektive moderne, sichere und schnelle Methode. Nachdem die Zähne mit einem Bleichgel benetzt wurden, wird jeder Zahn eine Minute mit dem Laser bestrahlt. Es handelt sich um einen speziellen Laser mit einem exakten Energie- und Wellenlängen-Spektrum.
Stoffe, die die Verfärbungen der Zähne verursachen, werden durch die vom Laser aktivierten Bleachingsubstanzen aufgelöst, wodurch eine "Reinigung" des Schmelzes erreicht wird.
Die Struktur und die Stabilität des Zahnes bleibt bei dieser schonenden und völlig schmerzfreien "Asthetic-High-Tech-Medizin" natürlich unberührt.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass die zur Bleichreaktion sehr schnell abläuft. Die Aktivierung der Wasserstoffatome erfolgt blitzartig durch die Laser-Energie. Das Bleaching geschied mit dieser Methode im „Zeitraffer“.
Diese Methode wird von Laser-Spezialisten in den USA bereits seit mehr als 10 Jahren routinemäßig durchgeführt.

Durchführung:
a) Erste Variante: Beim Laser-Office-Bleaching sind im Allgemeinen 2 Sitzungen im Abstand von 14 Tagen für ein stabieles Ergebnis erforderlich.
b) Eine zweite Variante besteht aus nur einer Bleaching-Sitzung in der Zahnarztpraxis und dem anschließenden Tragen einer Schiene zu Hause. (Kombination Laser-Office-Bleaching und Home-Bleaching).
Beide Varianten bringen sehr gute Ergebnisse.

Vorteile:
Höchste erreichbare Aufhellung ist in sehr kurze Behandlungsdauer ein sofort sichtbares Ergebnis ohne das eine Abdrucknahme nötig ist,
Preis
Aufgrund der hohen Kosten für einen Laser, ist es nicht in jeder Praxis verfügbar

Kosten:
Die Kosten für eine Aufhellung mittels Laser: auf Anfrage

Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der ästhetischen Zahnheilkunde finden sie unter:

Mittwoch, 28. April 2010

Zahnarzt Herne und Bochum antwortet: Bonus- und Festzuschuss bei Zahnersatz


Kriterien für die Auswahl des Zahnersatzes:
Die Zahnersatz-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind für den Patienten unverständlich formuliert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung.
Diese Regelversorgung orientiert sich an dem jeweiligen Befund. Die Versorgungsform- z.B. festsitzend oder herausnehmbar- ist für den jeweiligen Befund gesetzlich vorgeschrieben.

Festzuschussregelung:
Diese gilt ausschließlich für die gesetzlichen Kassen. Seit 2005 erhält jeder gesetzlich Versicherte bei der Zahnersatzversorgung befundorientierte Festzuschüsse. Durch die Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Zuschuss, wenn eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann.
Eine bessere oder schönere Versorgung, wie z.B. ein Implantat, ist möglich. Die Differenz der Kosten zur Regelversorgung  muss der Patienten privat zuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur den Anteil zur Regelversorgung, nicht die tatsächlichen Versorgung.

Regelversorgung:
So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" bezeichnet wird.

Heil- und Kostenplan:
Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung beginnt, muss ein Heil- und Kostenplan für den Patienten erstellt werden. Inhalt dieses Plans ist der Befund, die Regelversorgung und gegebenenfalls die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz mit den Kosten.

Bonusregelung:
Die gesetzlich Krankenkassen bezahlen den Versicherten 50 % der Kosten einer Regelversorgung. Für  Patienten, die bei ihrem Zahnarzt in den letzten 5 Jahren einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung haben durchführen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent.
Derjenige, der die Zahnvorsorge für die letzten 10 Jahre nachweisen kann, erhält sogar einen um 15% höheren Festzuschuss!

Härtefallregelung:
Patienten unter einer bestimmten Einkommensgrenze bekommen den doppelten Festzuschuss.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234-533044),
oder auf folgenden Internet-Sites:





 
UNSERE WEBSEITEN SIND:












 
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Mittwoch, 17. Februar 2010

Zahnarzt Herne antwortet: Kosten für Implantate für Beihilfepatienten

Beamte haben bei einer Zahnimplantationsbehandlung ein Recht auf Beihilfe. Die Beihilfevorschriften für Bund und Länder sind unterschiedlich. Bedienstete des Bundes haben im Vergleich sehr gute gesundheitliche Rahmenbedingungen. Beihilfevorschriften für Bundesbeamte Bundesbeamtete erhalten a. eine 70 % Erstattung des zahnärztlichen Honorars & b. eine 60 % Zuzahlung zu den Material- und Laborkosten als Beihilfe, bei folgenden Indikationen: 1) Einzelzahnlücken mit intakten Nachbarzähnen ohne Überkronungsbedarf. Voraussetzung ist, dass nur ein Zahn fehlt. Dieser wird dann, durch ein Implantat mit Zahnkrone ersetzt. Die Nachbarzähne müssen frei von Karies, jedoch nicht frei von Füllungen sein. 2) Im Fall von Freiendlücken, wenn mindestens die Zähne 7 und 8 fehlen. Das heißt also, es muß mindestens der Weißheitszahn und der letzte Backenzahn fehlen. 3) Um jede Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer zu fixieren, sind 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Bis zu 4 Implantate werden mit medizinischer Begründung gewährt. Beihilfevorschriften des Landes Nordrheinwestfalen Die Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung NRW (BVO) (RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.12.2005 - B 3100-0.13.15-IV A 4 -) sind mit Runderlass des Finanzministeriums vom 06.07.2005 geändert worden. Bei folgenden Ausnahmeindikationen wird das Land in der Regel 70% des zahnärztlichen Honorars erstatten, und die Material- und Laborkosten mit 60 % vergüten: 1) Unfälle, 2) bei dauerhafter Mundtrockenheit, insbesondere im Rahmen einer Strahlentherapie bei Tumorbehandlung, 3) bei genetisch bedingter Nichtanlage von Zähnen, wenn weniger als 8 Zähne pro Kiefer vorhanden sind, 4) bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen in Mund- und Gesichtsbereich, wie z. B. Spastiken, 5) im Falle von starken Kieferkammabbau im zahnlosen Unterkiefer (Landesbeamte für Bundesbeamte bestehen andere Regelungen.) In den anderen Fällen zahlt die Beihilfe einen Zuschuss auf die ersten 3 Zähne von 450 Euro.Jeder weitere Zahn wird mit 250 Euro vergütet. Achtung, es werden die zu ersetzenden Zähne bezuschusst, nicht die Anzahl der Implantate. Wodurch oft ein höherer Zuschuss ausgelöst wird. Pro Patient beträgt der maximale Zuschuss 3.200,00 Euro für die 10 beihilfefähigen Zähne. Schon vorhandene Implantate zählen mit. Bei Reparaturen sind je ersetzten Zahn max. 250 € als beihilfefähig anzuerkennen. In jedem Fall ist ein vollständiger Befund- und Behandlungsplan beizufügen. 


Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten: 





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