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Mittwoch, 1. Oktober 2014

Zahnarzt Herne & Bochum informiert: Weisheitszahn-Operation gut abwägen

Weisheitszahn-OP gut abwägen


Zahnärzte orientieren sich an Leitlinie






Abbildung: Gekippt (schief) liegender Weisheitszahn, der auf die angrenzenden Zähne Druck ausübt.


Weisheitszähne werden zum Kauen nicht gebraucht, können aber zu einer Vielzahl von Problemen führen. Bis vor einiger Zeit sei es üblich gewesen, die Weisheitszähne deshalb so früh wie möglich zu ziehen, erläutert Kai Fortelka von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. "In den vergangenen Jahren hat ein Umdenken stattgefunden." So orientierten sich die Zahnärzte nun an einer aktualisierten Leitlinie zur Entfernung der Weisheitszähne. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Der an der Uniklinik Mainz tätige Kieferchirurg Wilfried Wagner spricht von einer Risikoabwägung. Verursacht ein Weisheitszahn akut Probleme, müsse er in der Regel raus.
Die Leitlinie besagt: Kommt ein Patient mit Schmerzen zum Arzt, die im Zusammenhang mit einem Weisheitszahn stehen, sollte dieser entfernt werden. Das gelte etwa bei Druckschmerzen oder wenn das umliegende Gewebe entzündet ist. Weisheitszähne im Kiefer zu belassen, birgt Risiken. Sie brechen oft Stück für Stück durch und können bei jedem Schub neue Entzündungen verursachen. Bei Patienten mit engen Kiefern können sie die Schneidezähne übereinanderschieben.
Ob eine OP notwendig ist, sollten die Patienten mit ihrem Zahnarzt gründlich besprechen. Im Normalfall hat diese Entscheidung keine Eile. Manchmal empfiehlt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen.

Quelle ist hier ein Artikel aus der "NWgesund", einer Magazin-Beilage der NW (Neue Westfälische), vom Freitag, 19. September 2014


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zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas Leugner
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