Mittwoch, 29. Januar 2025

Amalgamverordnung 2025

Quecksilber und das Pulvergemisch ergeben das Amalgamfüllmaterial


Die Amalgamfüllung, umgangssprachlich auch „Plombe“ genannt, ist eine Zahnfüllung aus einem Quecksilbermetallgemisch. Die für Zahnfüllungen verwendete Mischung setzt sich aus ca. 50% Quecksilber sowie Silber, Kupfer, Zink und Zinn zusammen. Amalgamfüllungen gelten als gesunheits- und umweltschädlich. Die EU verbietet ab dem 01.01.2025 Amalgamfüllungen. 

2025 tritt eine neue Amalgamverordnung in Kraft. Sie regelt den Einsatz von Amalgam in der Zahnmedizin. Sinn der Verordnung ist es, die Verwendung von Amalgam als zahnärztliches Füllmaterial zu reduzieren, insbesondere aus Umwelt- und Gesundheitsgründen.
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung sind:

  1. Einschränkung der Anwendung bei bestimmten Patientengruppen: Amalgam soll nicht mehr bei Schwangeren, stillenden Müttern sowie Kindern unter 15 Jahren verwendet werden, es sei denn, es gibt keine geeignete Alternative.

  2. Reduktion der Gesamtverwendung: Ziel ist es, den Amalgamverbrauch in der Zahnmedizin deutlich zu reduzieren. Die Regelung fördert die Anwendung alternativer Materialien, die umweltfreundlicher sind und weniger Quecksilber enthalten.

  3. Entsorgung und Umweltvorgaben: Zahnarztpraxen sind verpflichtet, spezielle Filter und Systeme zu verwenden, die Amalgamreste auffangen, um die Belastung der Umwelt durch Quecksilber zu minimieren. Diese Filter müssen regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden.

  4. Erhöhung der Aufklärung: Zahnärzte sollen Patienten über die möglichen Risiken und die Alternativen zu Amalgam informieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Die Verordnung verringert die Umweltbelastung durch Quecksilber und gleichzeitig schützt sie die Gesundheit von Patienten. Es wird erwartet, dass dies langfristig zu einer breiten Verlagerung hin zu alternativen Füllmaterialien führt. Im Zahnarztzentrum in Bochum nutzen wir Amalgam seit Jahren nur noch in seltenen Ausnahmefällen.
Falls Ihr Körper bereits mit Quecksilber durch vorhandene Amalgamfüllungen belastet ist oder sich sogar eine Krankheitssymptomatik gebildet hat, können Sie in unserer Praxis das Quecksilber aus dem gesamten Organismus ausleiten lassen. Wir entfernen die Amalgamfüllungen schonend, ohne eine weitere Quecksilberbelastung für den Patienten auszulösen.  



Ihr Dr. med. dent. G. Leugner - leitender Zahnarzt im  Ihr Zahnarztzentrum Bochum

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