Beamte haben bei einer Zahnimplantationsbehandlung ein Recht auf Beihilfe. Die Beihilfevorschriften für Bund und Länder sind unterschiedlich. Bedienstete des Bundes haben im Vergleich sehr gute gesundheitliche Rahmenbedingungen.
Beihilfevorschriften für Bundesbeamte
Bundesbeamtete erhalten
a. eine 70 % Erstattung des zahnärztlichen Honorars &
b. eine 60 % Zuzahlung zu den Material- und Laborkosten als Beihilfe,
bei folgenden Indikationen:
1) Einzelzahnlücken mit intakten Nachbarzähnen ohne Überkronungsbedarf. Voraussetzung ist, dass nur ein Zahn fehlt. Dieser wird dann, durch ein Implantat mit Zahnkrone ersetzt. Die Nachbarzähne müssen frei von Karies, jedoch nicht frei von Füllungen sein.
2) Im Fall von Freiendlücken, wenn mindestens die Zähne 7 und 8 fehlen. Das heißt also, es muß mindestens der Weißheitszahn und der letzte Backenzahn fehlen.
3) Um jede Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer zu fixieren, sind 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Bis zu 4 Implantate werden mit medizinischer Begründung gewährt.
Beihilfevorschriften des Landes Nordrheinwestfalen
Die Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung NRW (BVO) (RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.12.2005 - B 3100-0.13.15-IV A 4 -) sind mit Runderlass des Finanzministeriums vom 06.07.2005 geändert worden.
Bei folgenden Ausnahmeindikationen wird das Land in der Regel 70% des zahnärztlichen Honorars erstatten, und die Material- und Laborkosten mit 60 % vergüten:
1) Unfälle,
2) bei dauerhafter Mundtrockenheit, insbesondere im Rahmen einer Strahlentherapie bei Tumorbehandlung,
3) bei genetisch bedingter Nichtanlage von Zähnen, wenn weniger als 8 Zähne pro Kiefer vorhanden sind,
4) bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen in Mund- und Gesichtsbereich, wie z. B. Spastiken,
5) im Falle von starken Kieferkammabbau im zahnlosen Unterkiefer (Landesbeamte
für Bundesbeamte bestehen andere Regelungen.)
In den anderen Fällen zahlt die Beihilfe einen Zuschuss auf die ersten 3 Zähne von 450 Euro.Jeder weitere Zahn wird mit 250 Euro vergütet. Achtung, es werden die zu ersetzenden Zähne bezuschusst, nicht die Anzahl der Implantate. Wodurch oft ein höherer Zuschuss ausgelöst wird. Pro Patient beträgt der maximale Zuschuss 3.200,00 Euro für die 10 beihilfefähigen Zähne. Schon vorhandene Implantate zählen mit.
Bei Reparaturen sind je ersetzten Zahn max. 250 € als beihilfefähig anzuerkennen.
In jedem Fall ist ein vollständiger Befund- und Behandlungsplan beizufügen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch
(Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten:
UNSERE WEBSEITEN SIND:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen