Am 01.01.2012 wurde die neue Gebührenordung für Zahnärzte (GOZ 12) rechtsgültig. In der Gebührenordung sind einige neue Leistungen aufgenommen und präzisiert worden.
So wurde ein Zuschlag für die Anwendung eines Lasers in der GOZ 12 für einige Leistungen neu formuliert. Deshalb hat die betreffende Beihilfestelle keine Möglichkeit eine Erstattung mit der Begründung abzulehnen, dass die Laserbehandlung in der Zahnheilkunde nicht wissenschaftlich sei.
Leider wurde nicht das gesamte Spektum mit seinen umfangreichen Indikationen in die GOZ 12 aufgenommen.
Der Beihifeberechtigte wird also bei folgenden Behandlungen kostenfrei vom Laser profitieren können:
- Chirugische Entfernung von Zahnfleischwucherungen
- Chirugische Entfernung von Bändern der Mundschleimhaut
- Chirurgische Verbreiterung des Mundvorhofs,
- Parodontal-chirurgische Operationen (einschließlich der Bindegewebstransplantation)
- Bei der sehr seltenen Entfernung von Membranen in der regenerativen Parodontologie
- Die Wurzelkanalaufbereitung, - leider wurde die sehr sinnvolle Laserbehandlung bei der Wurzelkanalfüllung nicht in die GOZ aufgenommen.
Dr. med. dent. Günter Leugner
Zahnarztzentrum Bochum
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044
Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
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